Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die dem Auftraggeber von der Immobilienfirma übergebenen oer übersandten Angebote darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision mit sich.
  2. Die Immobilienfiirma haftet nicht für die Richtigkeit der ihr vom Auftraggeber gemachten Angaben. Sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht bekannten Umstände aus.
  3. Falls dem Auftraggeber das zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses nachgewiesene Objekt schon bekannt ist, trägt er die Pflicht, dies der Immobilienfirma innerhalb 3 Tagen per Ein- schreiben mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so wird er ihr gegenüber bei Vertragsabschluß dennoch im vollen Umang provisionspflichtig.
  4. Provisionspflichtig sind folgende Geschäfte: Abschlüsse mit einem von der Maklerfirma nach- gewiesenen Verkäufer, Vermieter, Verpachter (Grundstücks- oder Hauseigentümer), ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb fünf Jahren nach Vertragsabschluß. Objektan schriften ohne Anschrift des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers, sowie Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte fallen ebenso darunter.
  5. Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender Vertrag zustande kommt.
  6. Die Provision ist bei Vertragsabschluß des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes fällig. Sie ist allein vom Käufer, Mieter, bzw. Pächter zu zahlen. Ausnahmen nur bei anderslautender, schriftlicher Vereinbarung.
  7. Die Maklerprovision beträgt 5,95 % vom effektiven Kaufpreis, inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Auch Objekte, die auf dem Wege der Zwangsversteigerung erworben werden gehören dazu.
  8. Bei Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrages beträgt die Maklerprovision die zweifache Monatsmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sobald zusätzlich zur Miete (Pacht) eine weitere Leistung vereinbart wird, wie z. B. Baukostenzuschuß, Darlehen, Mietvorauszahlung, Warenübernahme, Inventar, wie Übernahme sonstiger Verpflichtungen irgendwelcher Art, dann beträgt die Maklerprovision zusätzlich 5 % von dem entsprechenden Betrag, zugzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die sogenannten üblichen Umlagen fallen nicht darunter.
  9. Wird ein durch die Tätigkeit der Immobilienfirma gemietetes (gepachtetes) Objekt (z.B. Grund- stück, Haus, Geschäft, Wohnung, Garten) innerhalb von 5 Jahren nach dem Zustandekommen des Miet-(Pacht-)vertrages vom Vermieter (Verpachter) abgekauft, so sind die dafür zu zahlenden Maklergebühren bei Abschluß des Kaufvertrages unter Anrechnung der vorher für den Miet-(Pacht-)vertrag entrichteten Makerlgebühr fällig.
  10. Bei Nichtausführung eines zustandegekommenen Vertrages (nachträgliche Wiederaufhebung, Anfechtung wegen Irrtum oder Rückgängigmachung aus jedwedem Rechtsgrund) wird der Provisionsanspruch nicht berührt.
  11. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden.Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen nicht.
  12. Nebenabreden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  13. Die Parteien vereinbaren als Erfüllungsort aller gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Offenbach am Main. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien Offenbach am Main als Gerichtsstand."